Wichtige Infos für Bauherren.
Hier erhalten gewerbliche Bauherren
eine Übersicht über recht
liche
Regelungen für vermessungs-
technische Kontrollvermessungen.
Sie finden Informationen zu
den folgenden Themenbereichen:
Schnurgerüsteinmessung -
Im Zusammenhang mit der Schnurgerüsteinmessung
wird
von der zuständigen Baubehörde häufig eine
sog. Einmessbescheinigung gefordert.
Es werden nur Aufträge vermittelt über Fachplaner (Planer, Architekten, Planungsbüros etc.) angenommen, keine direkten Aufträge über
private Bauherren!
Sachverständiger:
Als Prüfsachverständiger für
Vermessungswesen im Bau
(ehemals "Verantwortlicher Sachverständiger für
Vermes-
sungs
wesen im Bau)" [Bayerische
Ingenieurekammer-Bau] übernehmen wir gerne für Sie Gebäudeabsteckungen undKontrollvermessungen,
die neben der behördlichen
Forderung auch rechtzeitig teure Bauschäden vor Baubeginn
verhindern können.