Sowohl für die Industrie als auch für Privatpersonen bieten wir an:
- Einmessbescheinigung für Baubehörde vor Beginn der Bauausführung
[§68(6) BayBo]
- Sockelkontrolle
- baubegeleitende Vermessung (Baugrube, Schnurgerüst etc.)
- Aufnahme des bestehenden Geländebestands (z.B. für Bauvorhaben)
- Grenzüberprüfung
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