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Aktuelles


Hier erhalten Sie aktuelle Informationen um unseren Webauftritt und zu vermessungsrelevanten Themen:

   

Nov. 2024:


20 Jahre IB Saam

Dieses Jahr jährt sich unsere Firmengründung zum 20. Mal !
derzeit 985 Projekte, ca. 125.000 Dateien, 25.000 dwg/dxf, 55.000 Projekt-Bilder /-Videos , bei lediglich 1 Versicherungsfall (2006) kamen bisher zusammen...

gez. Dipl.-Ing. Michael Saam


Jan. 2024:



Aktualisierung
ALKIS Vektordaten

(GEODATENonline)



Meldung Bayerische Vermessungsverwaltung

#### Aktuelle Informationen über die Umstellung auf die GeoInfoDok NEU (Referenz 7.1) ####
Bitte beachten Sie, dass zum Jahreswechsel 2023/2024 die Umstellung auf die GeoInfoDok NEU (Referenz 7.1) und damit auch auf das neue AAA Anwendungsschema 7.1.2 erfolgt.

Die Umstellungszeitpunkte der Produkte auf das Anwendungsschema 7.1.2 unterscheiden sich:
- Umstellung am 01.01.2024: ALKIS-Komplettabgabe ohne Eigentumsdaten (NAS mit TN und Bodenschätzung)
- Umstellung am 12.01.2024: ALKIS-Komplettabgabe ohne Eigentumsdaten (DXF) und ALKIS-Komplettabgabe ohne Eigentumsdaten (Shape)

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Seite.

https://geodatenonline.bayern.de/geodatenonline/gX2aNw_545oPkuTS8QBW7Q/gX250

 


2020-2022:


Corona Virus


Meldung LGL
Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Liebe Geschäftspartner,

mein Büro ist - abhängig von der sich derzeit rasch ändernden Situation und Vorgaben seitens RKI (Robert-Koch-Institut) / Bayer. Staatsregierung - solange (weiterhin) im Einsatz, solange dieser vertretbar ist.
Bleiben Sie gesund!

gez. Dipl.-Ing. Michael Saam

Übersichtskarte zu Coronavirusinfektionen in Bayern
https://www.lgl.bayern.de/gesundheit/infektionsschutz/infektionskrankheiten_a_z/
coronavirus/karte_coronavirus/index.htm

 


Januar 2020:

Abschaltung aller Produkte im GK-System (Gauß-Krüger) zum Jahreswechsel

Meldung Bayerische Vermessungsverwaltung

Alle bisher im GK-System (Gauß-Krüger) verfügbaren Produkte wurden endgültig abgeschaltet.

https://geodatenonline.bayern.de/geodatenonline/seiten/aktuell


Feb. 2019:

Neues Logo IB Saam

Mit der Neugestaltung des Firmenlogos soll das mittlerweile regelmäßig in Projekten auftretende Tätigkeitsfeld der Gewässervermessung per ECHOLOTUNG (verschiedene Geräte im Einsatz: hochpräzises Echolot und bemanntem Boot mit leistungsfähigem, emmisionsfreien e-Motor/GPS, WiFi mobil) betont werden.


Jan. 2019:

Einführung des Koordinatenreferenzsystems ETRS89/UTM in Bayern

ist erfolgt am 07.01.2019

AZ: VM 4303 (ADBV Freising)

ALKIS-Daten im neuen Koordinatenreferenzsystem ETRS89/UTM in Bayern sind mittlerweile über GEODATENONLINE im Geoportal der Bayer. Vermessungsverwaltung erhältlich.

email des ADBV Freising vom 2019-01-07


zwischen 21.12.2018 und 07.01.2019:

Einführung des Koordinatenreferenzsystems ETRS89/UTM in Bayern

AZ: VM 4303 (ADBV Freising)

Übersicht der Produktverfügbarkeit
"...führt die Bayerische Vermessungsverwaltung (BVV) zum Jahreswechsel 2018/2019 das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 (ETRS89) mit der Universalen-Transversalen Mercatorprojektion (UTM) als neues amtliches Bezugs- und Abbildungssystem ein.

Die technische Umstellung (= Umstellungsphase) der ALKIS-Daten wird etwa zwei Wochen in Anspruch nehmen und nach aktueller Planung zwischen 21. Dezember 2018 und 07. Januar 2019 stattfinden. In diesem Zeitraum und danach bis Ende Januar 2019 wird es zu Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von ALKIS-Produkten kommen. So können beispielsweise keine Katasterauszüge zur Bauvorlage über GeodatenOnline abgegeben werden. Genaue Informationen zu den einzelnen Produkten sind aus den Übersichten in der Anlage ersichtlich.

An den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung sind in der Umstellungsphase ALKIS-Produkte wie vereinfachte Katasterauszüge zur Bauvorlage, Flurkartenauszüge, Flurstücks- und Eigentümernachweise sowie Auskünfte aus den ALKIS-Daten nur mit dem Stand vom 21.12.2018 zu erhalten. Fortführungsvermessungen können voraussichtlich nicht durchgeführt werden.

Weiterführende Informationen und die aktuellsten Daten können Sie unserer Webseite unter https://www.ldbv.bayern.de/vermessung/utm_umstellung.html entnehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Freising "

Anhang:
Übersicht der Produktverfügbarkeit

email des ADBV Freising vom 2018-11-16

 


Juni 2018:

 

 

 

Bill-Bo
Bill-Bo (geb. 04/2018)
Willkommen, Bill-Bo, unser neuer Teamhund !

 


WICHTIG !!!
für alle Fachanwender mit Katasterbezug

Winter 2018/2019:
Einführung UTM anstelle bisher GK-System in Bayern
(Landesamt für Digitalisierung,
Breitband und Vermessung, München)

Einführung von ETRS89/UTM
Neues Bezugs- und Abbildungssystem in Bayern

Die Bayerische Vermessungsverwaltung plant, das Europäische Terrestrische Referenzsystem 1989 (ETRS89) mit der Universalen-Transversalen Mercatorprojektion (UTM) als neues Bezugs- und Abbildungssystem einzuführen. Grundlage hierfür sind die Beschlüsse der AdV aus den Jahren 1991 und 1995. Mit der Einführung stellt die Bayerischen Vermessungs-verwaltung sicher, dass die Geobasisdaten weiterhin nutzerorientiert und entsprechend den Anforderungen an Geodaten genutzt werden können.

Die Bayerische Vermessungsverwaltung stellt ihr Produktangebot vollständig auf das neue UTM-Koordinatensystem um. Die Nutzer erhalten die Produkte zukünftig im neuen System. Damit sie ihre Geofachdaten weiterhin zusammen mit den Geobasisdaten nutzen können, empfiehlt die Bayerische Vermessungsverwaltung die Geofachdaten zeitnah nach der Einführung ebenfalls in das neue System umzustellen. Die Bayerische Vermessungs-verwaltung stellt dafür Transformationsmodelle bereit.

Die Umstellung erfolgt zum Jahreswechsel 2018/2019 mit einem Übergangszeitraum von einem Jahr.

https://www.ldbv.bayern.de/vermessung/utm_umstellung.html

 


Februar 2018:

 

 

 

Bastian
Bastian (2006-2018)
Nach kurzer Krankheit haben wir unseren Teamhund Bastian verloren. Dankeschön für Deine immer treue Begleitung !

 


Juli 2017:

Neue Firmenadresse
IB Saam

Umzug innerhalb der Gemeinde Wolfersdorf

von vormals:
Am Sportplatz 9
OT Oberhaindlfing
85395 Wolfersdorf

nach neu:
Am Hochberg 5
OT Unterhaindlfing
85395 Wolfersdorf

(Telekommunikation bleibt gleich)

 


September 2016:
Neue Koordinaten für den amtlichen Raumbezug
(Meldung AdV, Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrep. Deutschland)

Auszug Geodätische Grundlagen (AdV):

Mit dem integrierten Raumbezug 2016 stellen die Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland einheitliche und hochgenaue Koordinaten für Lage und Höhe sowie Schwerewerte bereit. Diese Daten basieren auf einer Neuvermessung Deutschlands, die im Zeitraum 2006-2012 durchgeführt worden ist. [...]
Das Nivellementnetz 1. Ordnung wurde bundesweit komplett neu vermessen. Es bildet die Grundlage für das Deutsche Haupthöhennetz 2016 (DHHN2016) und löst die 40 Jahre alten Vermessungsdaten des DHHN92 ab.Die Höhen im DHHN2016 weisen gegenüber den Höhen im DHHN92 großräumige Unter­schiede von +/- 3 Zentimetern auf, in Bodenbewegungsgebieten können auch größere Differenzen auftreten. Die neuen Höhen der Festpunkte werden in allen Landesvermessungsbehörden bis zum 30. Juni 2017 als amtliche Höhen eingeführt.

Die Bezeichnung der Höhen lautet "Höhen über Normalhöhen-Null (NHN) im DHHN2016"

Zur besseren Verknüpfung des geometrischen und physikalischen Raumbezugs wurden im Zuge der Erneuerung des DHHN hochgenaue satellitengeodätische Messungen durchgeführt. Sie führen zu einer neuen Realisierung des Europäischen Terrestrischen Referenzsystems in Deutschland, dem deutschen Referenznetz (ETRS89/DREF91), die am 1. Dezember 2016 eingeführt wird.
Das ETRS89/DREF91, Realisierung 2016 weist eine höhere innere Genauigkeit auf und unterscheidet sich in der Lage nur geringfügig von den bisherigen Werten. Beim Einsatz z.B. im Liegenschaftskataster führt es zu keinen nennenswerten Änderungen der gemessenen Koordinaten.[...]
Als Ergebnis dieser Arbeiten liegt eine erheblich verbesserte Datengrundlage [...] vor, als Ausgangspunkt für die Berechnung einer verbesserten Version des German Combined QuasiGeoid (GCG). Das GCG2016 ist konsistent zum DHHN2016, dem DHSN2016 und dem ETRS89/DREF91 Realisierung 2016[...]. Es ermöglicht die Ableitung physikalischer Höhen aus GNSS-Messungen mit einer Genauigkeit von einem Zentimeter im Flachland, zwei Zentimetern in Gebirgsregionen und fünf Zentimetern im Meeresbereich.
[...]
http://www.adv-online.de/Geodaetische-Grundlagen/DHHN2016/

 


August 2009:
Die Neue HOAI 2009 ist seit 18. August in Kraft
(IWW Institut für Wirtschaftspublizistik
Verlag Steuern - Recht - Wirtschaft GmbH & Co. KG)

Deregulierung der Beratungsleistungen: Die Planungsleistungen für thermische Bauphysik, Schallschutz, Raumakustik, Bodenmechanik und vermessungstechnische Leistungen werden aus dem verbindlichen Teil der HOAI ausgegliedert, weil es sich dabei nach Ansicht der Bundesregierung um „Beratungsleistungen“ handelt. Und für die soll es keine staatliche Preisvorgabe geben.
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1322&op=129265&spid=1281


August 2009:
Neue HOAI 2009
in Kraft getreten
(Bayerische Ingenieurekammer-Bau)

Nach der Veröffentlichung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) im Bundesanzeiger am 17.08.2009 ist die Neufassung am Dienstag, den 18. August in Kraft getreten.
http://www.bayika.de/de/hoai/index.php?navanchor=2110101


Februar 2008:
Neue Baugesetze
(Meldung IGVB)

Zum 1. Januar 2008 ist eine Reihe von Gesetzen in Kraft getreten. Dazu gehören:
- Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)
- Verordnung über die Prüfingenieure, Prüfämter und Prüfsachverständige im
Bauwesen (PrüfVBau)
Mit diesen Gesetzesnovellierungen sind eine Reihe gravierender Neuordnungen verbunden.

Ab sofort heißt der "Verantwortliche Sachverständige für Vermessung im Bauwesen" in Bayern "Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen". Die Artikelbezeichnungen der BayBO wurden komplett neu gestaltet (z.B. Art 72 Abs 6
heißt jetzt Art 68 Abs. 6). In der BauVorlV haben sich einige Änderungen ergeben.
Insbesondere sind dort umfangreichere Inhalte im Lageplan gefordert, die nur von einem qualifizierten Fachmann zu erledigen sind.

 


Juli 2007 / Januar 2008:
Neue Bayerische Bauordnung tritt zum 1.1.2008 in Kraft

(Meldung Bayerische Ingenieurekammer Bau / StMI-
Bayerisches Staatsministerium des Innern)

Schmid: "Bauherren können sich schon jetzt über zahlreiche Änderungen informieren"

"Die neue Bayerische Bauordnung bringt zahlreiche wichtige Änderungen. So erfasst die Genehmigungsfreistellung künftig auch kleine und mittlere handwerkliche und gewerbliche Bauvorhaben. Die Prüfprogramme der Baugenehmigungsverfahren werden nochmals gestrafft. Die Gemeinden können ein vereinfachtes Abstandsflächenrecht einführen. Neu geordnet wird auch das Stellplatzrecht. Über diese und andere wichtige Neuerungen informiert der Sonderdruck "Die neue Bayerische Bauordnung 2008", teilte Innenstaatssekretär Georg Schmid am 11. September 2007 in München mit.

Der Bayerische Landtag hat am 18.07.2007 eine umfassende Novellierung der Bayerischen Bauordnung (BayBO) beschlossen, die zum 1.1.2008 in Kraft treten wird. Inzwischen liegt die Neufassung der BayBO vom 14.08.2007 vor, die im Internet unter http://www.stmi.bayern.de/bauen/baurecht/ abrufbar ist. Der Sonderdruck "Die neue Bayerische Bauordnung 2008" der Zeitschrift der Bayerischen Staatsbauverwaltung für Hochbau, Städtebau, Wohnungsbau, Straßenbau und Brückenbau "bauintern" informiert ausführlich und übersichtlich über die wichtigsten Neuerungen. Einzelexemplare des Heftes können beim Vögel-Verlag (Kalvarienbergstraße 22, 93491 Stamsried, Telefon 09466-94000) angefordert werden. Der Text ist auch im Internet unter oben angegebener Adresse abrufbar.

Literaturtipp hierzu, Bsp. bei amazon.de:
Bayerische Bauordnung im Bild.
Mit hervorgehobenen Neuerungen ab 2007 (Broschiert), Weiß und Richelmann,2008. Verlagsges. Müller. 275 Seiten

 

Dezember 2006:
Europäischer Gerichtshof toleriert Mindest- und Höchstsätze


(Meldung IGVB)

Diese Entscheidung kann entscheidenden Einfluss auf die weitere Entwicklung der HOAI in Deutschland haben.
Erstmals hat nämlich der EUGH Zusammenhänge zwischen der Honorarhöhe und der Qualität der Dienstleistungen anerkannt und dadurch eine Einschränkung des Dienstleistungsverkehrs unter der Wahrung der Verhältnismäßigkeit und im Sinne des Verbraucherschutzes gebilligt.
Nach diesem Steilpass kann nun die Novellierung der HOAI in ihre letzte Runde gehen.

 


Dezember 2006:
HOAI Teil XIII Vermessung
nach wie vor gefährdet
(Meldung IGVB)

Am 30. November 2006 hat Staatssekretär Schauerte anlässlich einer AHO-Veranstaltung in Berlin noch einmal den Standpunkt des Wirtschaftsministeriums bekräftigt, sog. Beraterleistungen bei der Novellierung der HOAI herausnehmen zu wollen. Darunter soll auch der Teil XIII Vermessung fallen. Es zeigte sich, dass alle bisher eingebrachten Argumente für einen Erhalt kein Gehör gefunden haben. Eine ersatzweise Stundensatzabrechung in auskömmlicher Höhe soll ebenfalls nicht mehr geregelt werden, an ihre Stelle soll freie Vereinbarung treten.

 


September 2006:
Relaunch Website

Fertigstellung unserer völlig neugestalteten Website mit neuen Themen und Funktionalitäten.


September 2005:
Verordnung Gebäude-
einmessung GÜVO
(Meldung IGVB)

Verordnung über Gebäudeeinmessung GÜVO tritt am 1.9.05 in Kraft. Jetzt ist die neue Verordnung zur Übernahme von Gebäudevermessungen von Privatpersonen ins Liegenschaftskataster GÜVO fertig. Das Ergebnis ist für Vermessungsbüros noch nicht optimal, aber es stellt das derzeit Erreichbare dar. Eine jahrelange gerichtliche Auseinandersetzung geht damit gleichzeitig zu Ende

 


Februar 2005:
Suchfunktion für Website

Zur schnelleren Navigation können über die Suchfunktion direkt Suchbegriffe auf dieser Homepage gefunden werden.

 


November 2004:
vorerst kein ÖbVI in Bayern
(Meldung IGVB)

Reform Vermessung21 bleibt stecken
Der ÖbVI (Öffentlich bestellter Vermessungs-ingenieur) ist in absehbarer Zeit kein Thema in Bayern. Lediglich eine stärkere Einbindung des 'Verantwortlichen Sachverständigen für Vermessung im Bauwesen' wurde [...] in Aussicht gestellt.


September 2003:
Eintragung als
Sachverständiger

Eintragung von Dipl.-Ing. Michael Saam bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau in die Liste als
Verantwortlicher Sachverständiger für Vermessung im Bauwesen,
später Umbenennung in
Prüfsachverständiger für Vermessung im Bauwesen (PSV)

 


Juli 2003:
wichtige Info für Bauherren:
 Einmessbescheinigung
(dies trifft auch weiterhin zu)

Derzeit ist verstärkt zu beobachten, dass insbesondere bei privaten Bauvorhaben (z.B. Ein- und Mehrfamilienhäuser) die von Seiten der Gemeinden bzw. Landratsämter durch einen Vermessungsingenieur vorzunehmende Einmessbescheinigung (Art. 68 BayBO) nach Baugrubenaushub (noch vor Baubeginn) nicht vorgenommen wird. Die zuständige Baubehörde kann in diesen Fällen erhebliche finanzielle Sanktionsmaßnahmen androhen bzw. den Abbruch der baulichen Anlage fordern.

 


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